Stellungnahme vom 12. April 2024
Schweizer Klimaseniorinnen erzielen ein wegweisendes Urteil
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hielt praktisch einstimmig fest: Klimaschutz ist ein Menschenrecht, und die Schweiz hat das Recht auf Klimaschutz verletzt. Sein Urteil: Die ungenügende Klimapolitik der Schweiz und das Versäumnis, konkrete Treibhausgasemissions-reduktionsziele festzulegen, habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt.